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Der Wachstumsbooster: Eine Lösung für die Stagnation der deutschen Wirtschaft?

Mit dem Wachstumsbooster will die Bundesregierung wieder Schwung in die Wirtschaft bringen. Doch wie viel Power steckt wirklich in dem Paket? Wir nehmen den Beschluss unter die Lupe.

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Lisa Wolfrum

Lisa Wolfrum

15.07.2025

tl;dr

  • Der Wachstumsbooster soll nach Jahren des Stillstands neue Dynamik bringen und Deutschland als Innovationsstandort zukunftsfähig aufstellen.
  • Kerninhalte sind Forschungsförderung, Investitionsanreize, Steuerentlastungen und ein E‑Mobilitätsprogramm für Unternehmen.
  • Die Forschungszulage wird erhöht und bürokratisch vereinfacht, um KMU gezielter zu fördern.
  • Kritik gibt es wegen fehlender langfristiger Strategie und mangelnder Innovationsausrichtung des Programms.
  • Der Erfolg hängt von konsequenter Umsetzung und späterer Evaluierung der Maßnahmen ab.
  • Update 2026: Die beschlossenen Verbesserungen der Forschungszulage sind nun offiziell in Kraft. Details zur Anwendung der neuen 12 Mio. € Grenze und der 20 % Pauschale findest du in unserem neuesten Blogartikel: „Forschungszulage 2026: Was sich durch den Wachstumsbooster für dich ändert“.

Warum wurde der Wachstumsbooster verabschiedet?

Der Wachstumsbooster wurde am 26. Juni 2025 vom Bundestag verabschiedet, um Deutschlands Wirtschaft nach Jahren der Stagnation neuen Schwung zu geben. Das Ziel: Unternehmen gezielt entlasten, Investitionen anstoßen und die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken.

Die Bundesregierung setzt damit ein klares Zeichen in Richtung Aufbruch. Sie reagiert auf den Investitionsstau, die hohen Standortkosten und die verhaltenen Konjunkturaussichten und will genau dort ansetzen, wo es am dringendsten ist. Unternehmen sollen wieder Vertrauen fassen, mit verlässlicher Planung rechnen können und mit neuer Zuversicht investieren.

Gleichzeitig soll Deutschland wieder ein Ort werden, an dem Innovationen entstehen, Produktionen wachsen und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Booster ist deshalb nicht nur ein Maßnahmenpaket, sondern ein wirtschaftspolitischer Neustart mit klarer Botschaft: Jetzt ist die Zeit, wieder voranzugehen.

Update Januar 2026: Dieser Artikel gibt euch den Hintergrund zum Wachstumsbooster, der im Juli 2025 verabschiedet wurde. Seit Januar 2026 sind nun auch die Änderungen bei der Forschungszulage in Kraft – mit einer höheren Bemessungsgrundlage, neuen Kostenpauschalen und weniger Bürokratie. Alle Details zur praktischen Umsetzung findet ihr in unserem neuen Artikel: Forschungszulage 2026: Was sich durch den Wachstumsbooster jetzt ändert.

Welche Inhalte umfasst der Wachstumsbooster?

Der Wachstumsbooster umfasst vier zentrale Maßnahmen, die kurz- und mittelfristig Investitionen fördern, Forschung stärken und die Klimawende im Verkehr unterstützen. Das alles mit dem Ziel, Deutschlands Wirtschaftsstandort langfristig auf den richtigen Kurs zu bringen.

Maßnahme

Zeitraum

Ziel

Kerninhalte

Ausbau der Forschungszulage

2026 bis 2030

Förderung von Forschung & Entwicklung, besonders für KMU

Erhöhung der Obergrenze auf 12 Mio. Euro

20 Prozent Pauschale für Gemein- und Betriebskosten

Weniger Bürokratie, höhere Praxistauglichkeit für kleinere Unternehmen

Degressive AfA von 30 Prozent

1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027

Förderung schneller Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter

Abschreibung von 30 Prozent p.a.

Mehr Liquidität in Investitionsjahren

Körperschaftsteuersenkung

2028 bis 2032

Reduzierung der Steuerlast & Erhöhung der Planungssicherheit

Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 Prozent auf 10 Prozent

Gesamtsenkung der Steuerlast von ca. 30 Prozent auf ca. 25 Prozent

E-Mobilitätsboost

30. Juni 2025 bis 31. Dezember 2027

Förderung klimafreundlicher Firmenmobilität

Degressive AfA für E-Fahrzeuge (75 Prozent im 1. Jahr)

Anhebung der Fördergrenze von 70.000 Euro auf 100.000 Euro Listenpreis

Ausbau der Forschungszulage

Der Wachstumsbooster markiert einen Wendepunkt für die Innovationsförderung. Das Gesetz sieht vor, die steuerliche Forschungszulage in einer nächsten Stufe massiv attraktiver zu machen, um den Standort Deutschland langfristig zu sichern.

Das wurde im Juli 2025 als Teil des Pakets beschlossen:

  • Höhere Obergrenze: Die Bemessungsgrundlage steigt von 10 auf 12 Millionen Euro (geplant für den Zeitraum 2026 bis 2030).
  • Bürokratieabbau: Einführung einer 20 %-Gemeinkostenpauschale, die das Nachhalten von Einzelbelegen für Strom, Miete oder Bürobedarf ersetzt. Das macht die Beantragung und Dokumentation der Forschungszulage deutlich einfacher, reduziert Bürokratie und macht die Förderung auch für kleinere Unternehmen praxistauglich.
  • Fokus KMU: Die Kombination aus dem 35 %-KMU-Satz (aus dem Wachstumschancengesetz) und der neuen Pauschale soll die Förderung für kleine Unternehmen zum Standard-Tool machen.

Wichtig für die Praxis: Inzwischen sind die neuen Regelungen offiziell in Kraft getreten. Alles über die verbesserten Konditionen der Forschungszulage durch den Wachstumsbooster 2026 erfährst du in unserem neusten Blogartikel.

Degressive AfA von 30 Prozent (2025 bis 2027)

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gilt vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 eine degressive Abschreibung (AfA) von bis zu 30 Prozent pro Jahr.

Diese sogenannte Super-Abschreibung stärkt die Liquidität in den ersten Jahren nach Investitionen und schafft damit echten finanziellen Spielraum. Sie setzt gezielte Impulse für schnelle Modernisierungen und macht Investitionen für viele Unternehmen wieder deutlich attraktiver. Für die deutsche Wirtschaft ist das ein wichtiges Signal in Richtung Zukunft.

Körperschaftsteuersenkung (2028 bis 2032)

Ab dem 1. Januar 2028 wird der Körperschaftsteuersatz schrittweise um je 1 Prozentpunkt gesenkt, von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032.

Damit verringert sich die Gesamtsteuerlast (inklusive Gewerbe- und Solidaritätssteuer) von knapp 30 Prozent auf ca. 25 Prozent. Ziel ist eine dauerhaft geringere Belastung und größere Planungssicherheit für Unternehmen.

E‑Mobilitätsboost

Zwischen dem 30. Juni 2025 und 31. Dezember 2027 angeschaffte voll elektrische Firmenfahrzeuge können degressiv abgeschrieben werden, beginnend mit 75 Prozent im ersten Jahr, gefolgt von sinkenden Sätzen über sechs Jahre. Damit soll der Umstieg auf E‑Dienstwagen insbesondere bei KMU gefördert werden.

Bei E-Fahrzeugen wird künftig noch mehr möglich: Die Obergrenze für den Bruttolistenpreis, bis zu der die steuerliche Förderung greift, steigt von bisher 70.000 Euro auf 100.000 Euro. Damit rücken auch hochwertige Elektrofahrzeuge in den Förderbereich. Das ist ein starker Anreiz für Unternehmen, jetzt auf klimafreundliche Mobilität umzusteigen.

Kritik am Wachstumsbooster

Der Wachstumsbooster bringt frischen Wind in die Wirtschaft, wird aber auch kritisch begleitet. Insbesondere wegen seiner vorwiegend kurzfristigen Ausrichtung und einer aus Sicht mancher Beobachter:innen noch zu schwachen Innovationskomponente.

In den Medien werden dabei unter anderem folgende Punkte diskutiert:

  • Stabilisierung statt Innovation: Kritikerinnen und Kritiker sehen im Programm vor allem eine finanzielle Stütze für den Standort, vermissen aber den klaren Fokus auf zukunftsweisende Ideen. Ein tragfähiges Innovationskonzept sei bislang nicht ausreichend erkennbar.
  • Keine Lösung für Produktivitätskrise: Maßnahmen wie die degressive Abschreibung und Steuererleichterungen entlasten zwar spürbar, ersetzen aber nicht die notwendigen Strukturinvestitionen, um das Produktivitätsniveau dauerhaft zu heben.
  • Fehlendes langfristiges Strategiepapier: Noch fehlt eine klare Begleitstrategie, wie die Wirkung der Maßnahmen über die nächsten Jahre hinaus gesichert und weiterentwickelt werden kann. Ein langfristiger Pfad für nachhaltiges Wachstum wird gefordert.

Diese Einwände zeigen: Der Booster schafft wichtige Impulse, eröffnet aber auch Potenzial für weitere Schritte, insbesondere mit Blick auf eine zukunftsgerichtete und dauerhaft wirkende Stärkung der deutschen Wirtschaft.

„Die Forschungszulage soll im Zuge des Wachstumsboosters weiter aufgewertet werden. Das sind super Neuigkeiten. Fraglich ist aus meiner Sicht, ob das Verfahren durch die Änderungen einfacher wird. Knackpunkt: Wie erfolgt die pauschale Ausweitung auf Gemein- und sonstige Betriebskosten in der Praxis?”

– Arne Wittern, Co-Founder & CEO von Coup

Innovationsbooster: Ausblick und nächste Schritte

Der Innovations- und Wachstumsbooster gibt klare Impulse, langfristig hängt sein Erfolg jedoch davon ab, wie er konkret umgesetzt und weiterentwickelt wird. Bereits ab 2026 starten die Forschungszulagen (Details zur Umsetzung ab 2026 findest du in unserem neuesten Blogartikel), steuerliche Erleichterungen und E-Mobilitätsförderung. In Zukunft müssen Begleitung und Evaluation folgen, um nachhaltiges Wachstum zu sichern und Effektivität zu messen.

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Die Erfolge sprechen für sich: Zahlreiche Startups und Scaleups sicherten sich sechs- oder sogar siebenstellige Förderbeträge.

Mit den ab 2026 geltenden Gesetzesänderungen, also erhöhter Obergrenze, Pauschalen für Betriebskosten und weniger Bürokratie, liefert Coup den perfekten Hebel: Mit smarter Erfassung und Expertenbegleitung wird die Förderung für kleine und mittlere Innovatoren leichter zugänglich und maximal nutzbar.

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Förderberatung ist keine Rechtsberatung gem. § 3 RDG und keine Hilfeleistung in Steuersachen gem. § 1 StBerG.

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