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Regionale Förderungen Teil 2: 7 weitere Zuschüsse zur StartUp-Förderung in deinem Bundesland
Erfahre mehr zu regionalen Fördermitteln für Startups in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
Gunnar Hassel
18.08.2022
Inhalt
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- Niedersachsen: Gründerstipendium
- Nordrhein-Westfalen: Gründerstipendium NRW
- Rheinland-Pfalz: Start-up innovativ
- Saarland: Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen
- Sachsen: Technologiegründerstipendium
- Sachsen-Anhalt: ego.-Start
- Thüringen: Gründerprämie
Welche Fördermittel und Zuschüsse in deinem Bundesland sich lohnen könnten.
In unserem ersten Beitrag „7 Regionale Förderungen und Zuschüsse“ haben wir dir bereits attraktive Alternativen zur StartUp-Finanzierung durch Fundraising & Co vorgestellt. In diesem zweiten Betrag führen wir die Liste fort. Wir betrachten die einzelnen Regionen – und ergänzen die Angebote der noch fehlenden Bundesländer.
Wer als StartUp in der aktuellen unsicheren Wirtschaftslage nach Finanzierungsmöglichkeiten sucht, kommt an der öffentlichen Förderung und staatlichen Förderprogrammen von Bund und Ländern nicht vorbei. Warum diese trotzdem seltener als gewünscht genutzt werden, hat einfache Gründe: Viele Gründer bewerten die Erfolgschancen zum Erhalt eines Zuschusses als zu gering und den Aufwand als zu hoch. Dies ist oft eine Fehleinschätzung – und so bleiben viele Fördergelder ungenutzt und innovative Geschäftsideen in der Planungsphase stecken.
Damit du diesen Fehler nicht machst, stellen wir dir 7 weitere Förderprogramme der Länder in alphabetischer Reihenfolge vor.
8. Förderprogramm Niedersachsen: Gründerstipendium
Das Land Niedersachsen verfolgt eine langfristige Strategie zur Stärkung seiner Innovationskraft. Über die N-Bank (die Investitions- und Förderbank des Landes) werden kontinuierlich erhebliche Mittel in den Ausbau der Startup-Szene investiert. Das Gründerstipendium ist dabei das zentrale Instrument, um talentierten Köpfen den Rücken für ihre Vision freizuhalten, ohne dass sie sich in der kritischen Startphase über ihren Lebensunterhalt sorgen müssen.
Wie wird gefördert: Gründer:innen erhalten eine monatliche Personenpauschale bis zu 2.000 Euro pro Gründungsmitglied (1.000 Euro für Studierende). Die Förderung soll den Lebensunterhalt aller Gründenden und ihre Gründungskosten decken.
Wer kann sich bewerben: Förderwürdig sind StartUps mit einer innovativen, digitalen oder
wissensorientierten Idee. Voraussetzung: Dein Unternehmen muss natürlich seinen Sitz
in Niedersachsen haben.
Hier findest du weitere Infos zum Gründerstipendium in Niedersachsen.
9. Förderprogramm NRW: Gründerstipendium
Mit Förderungen und Stipendien leistet das Bundesland Nordrhein-Westfalen seit 2018 einen Beitrag zur Etablierung junger Unternehmen und StartUps am Markt. Ziel des Förderprogramms NRW ist es, Gründern:innen in der Anfangsphase eine unkomplizierte Unterstützung zu bieten.
Wie wird gefördert: Über einen Zeitraum von einem Jahr werden die Lebenshaltungskosten von bis zu drei Gründer:innen mit monatlich 1.200 Euro gefördert. Zusätzlich erhalten Eltern einen Kinderzuschlag, um die Vereinbarkeit von Familie und Gründung zu unterstützen. Die maximale Gesamtförderung pro Team liegt in NRW bei 43.200 Euro. Neben der finanziellen Hilfe werden die Stipendiaten durch erfahrene Coaches bei der Umsetzung und Weiterentwicklung ihrer Geschäftsideen begleitet.
Wer kann sich bewerben: Gründerteams mit bis zu drei Personen, deren Gründung zum Antragszeitpunkt noch kein Jahr her ist. Gefördert werden innovative Geschäftsideen, mit einem deutlichen Alleinstellungsmerkmal (Produkt, Verfahren, Dienstleistung) und Kundennutzen.
Weitere Infos zum Gründerstipendium NRW.
10. Förderprogramm Rheinland-Pfalz: Start-up innovativ
Mit diesem regionalen Förderprogramm unterstützt das Bundesland Rheinland-Pfalz technologische Gründungen und StartUps. Das Programm legt besonderen Fokus auf technologische Gründungen sowie die „Smarte Gesundheitswirtschaft“. Damit wird gezielt die Entwicklung von Smart Services Produkten und Dienstleitungen in medizinischen Anwendungsfeldern in den Fokus genommen.
Wie wird gefördert: Die Förderung erfolgt an die Gewinner des Wettbewerbs in Form eines Zuschusses über 12 Monate in Höhe von bis zu 75 Prozent der förderbaren Kosten. Die Fördersumme liegt dabei zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro pro Gründungsvorhaben.
Wer kann sich bewerben: Personen, die bereits gegründet haben und deren Gründung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt. Natürlich muss der Sitz des Unternehmens in Rheinland-Pfalz angemeldet sein. Wettbewerber:innen, die bisher keine Gewinnerinnen oder Gewinner bei „startup innovativ“, waren, dürfen sich erneut bewerben.
Hier findest du mehr Infos zu Start-up innovativ in Rheinland-Pfalz.
11. Förderprogramm Saarland: Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen
Das Saarland unterstützt Hochschulen und Technologietransferstellen dabei, unternehmerische Projekte aus der Wissenschaft zu fördern. Hierfür kommen finanzielle Mittel aus dem aktuellen EFRE+ (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) zum Einsatz.
Wie wird gefördert: Das Förderprogramm bietet Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen von Gründer:innen und Gründungswilligen an saarländischen Hochschulen. Aus den EFRE Mitteln erhalten sie bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Wer kann sich bewerben: Junge Unternehmen, die aus dem Umfeld der Hochschule heraus gegründet möchten.
Weitere Infos zum Gründer Förderprogramm Saarland findest du hier.
12. Förderprogramm Sachsen: Technologiegründerstipendium
Ziel der regionalen Förderung des Bundeslandes Sachsen ist es, Unternehmen in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich mit einem Stipendium zu unterstützen. Die Gründungsidee muss nachhaltige Erfolgsaussichten bieten.
Wie wird gefördert: Die regionalen Fördermittel richten sich an Gründer:innen von jungen und innovativen Unternehmen in zukunftsweisenden Technologiebereichen. Mit der Gewährung des personengebundenen Stipendiums erhalten sie zwischen 1.000 Euro und 3.000 Euro monatlich über ein Jahr hinweg.
Wer kann sich bewerben: Studierende, Hochschulabsolventen und Absolventen von Berufsakademien. Der Abschluss darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Auch praktizierendes oder ehemaliges wissenschaftliches Personal kann sich für das regionale Förderprogramm bewerben. Gründerteams von maximal drei Personen sind unter bestimmten Bedingungen ebenfalls förderfähig. Der Haupt- oder Nebenwohnsitz muss sich in Sachsen befinden.
Hier findest du mehr Infos zum Technologiegründerstipendium Sachsen.
13. Förderprogramm Sachsen-Anhalt: ego.-Start
Mit ego.-START erhalten Existenzgründer:innen und junge Unternehmen bei hochinnovativen Vorhaben Unterstützung. Die Form der Zuwendung reicht von individuellen Qualifizierungsmaßnahmen bis zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Das Programm wird im Rahmen der aktuellen Strukturfonds-Periode fortlaufend angeboten.
Wie wird gefördert: Die Zuschüsse des Förderprogramms in Sachsen-Anhalt unterteilen sich auf die folgenden Bereiche:
- Coachingleistungen: 540 Euro pauschaler Zuschuss pro Tage bis maximal 10 Tage
- Gründerstipendium: 2.000 Euro pro Monat über einen Zeitraum von maximal 18 Monaten
Wer kann sich bewerben: Unternehmens,- und Existenzgründer:innen mit innovativen Ideen sowie Unternehmensnachfolger.
Weitere Infos zum Fördermittel ego.-Start in Sachsen-Anhalt findest du hier.
14. Förderprogramm Thüringen: Gründerprämie
Natürlich gibt es regionale Fördermittel auch in Thüringen. Die Gründerprämie des Landes Thüringen unterstützt innovative und soziale Neugründungen in Thüringen. Die Gründungsideen müssen wirtschaftlich sein und Chancen auf Wachstum haben. Die Gründerprämie wird in regelmäßigen Wettbewerbsrunden ausgeschrieben.
Wie wird gefördert: Die Gründerprämie dient der Existenzsicherung in der Vorgründungsphase. Sie besteht aus einem monatlichen Zuschuss zwischen 2.500 Euro und 3.500 Euro und wird über einen maximalen Zeitraum von 12 Monate ausgezahlt.
Wer kann sich bewerben: Junge StartUps, deren Unternehmenssitz sich in Thüringen befindet, bewerben sich mit einem zweiseitigen Exposé ihrer Gründungsidee. In einem dreistufigen Verfahren wird die Idee entwickelt, gecoacht und bewertet.
Hier findest du weitere Infos zur Gründerprämie in Thüringen.
Experten-Update: Warum 2026 mehr als nur regionale Zuschüsse möglich sind
Während die hier vorgestellten regionalen Stipendien ein hervorragendes Sprungbrett für die Vorgründungsphase sind, stoßen sie bei wachsenden Unternehmen oft an ihre Grenzen. Der Grund: Sie sind meist an Wettbewerbe gebunden und durch die De-minimis-Grenze auf 300.000 € gedeckelt.
Der Coup-Tipp: Wenn du bereits an deinem marktfähigen Produkt arbeitest oder technologische Hürden überwindest, solltest du parallel die Forschungszulage prüfen. Hier hast du einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Förderung. Seit 2026 können Unternehmen so bis zu 3 Mio. € pro Jahr (KMU durch den 35 %-Satz sogar noch mehr) an Cashflow zurückgewinnen – völlig unabhängig von regionalen Budgettöpfen und ohne De-minimis-Anrechnung.
Deine Region ist nicht mit Fördermitteln für StartUps und Neugründungen aufgeführt?
Nicht alle Bundesländer haben regionale Förderprogramme – und nicht alle Förderprogramme sind ständig aktiv.
Unser Tipp: Informiere dich auch über Fördermittel, die nicht auf einzelne Bundesländer beschränkt sind! Das kann sich lohnen – denn oft lassen sich auch diese für dein Unternehmen nutzen.