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Forschungszulage für „Unternehmen in Schwierigkeiten“: Ist das möglich?
Unternehmen in finanziellen Engpässen können oft keine Forschungszulage erhalten. Dennoch gibt es Angebote und Möglichkeiten, die dir helfen. Hier erfährst du mehr.
Lisa Wolfrum
17.04.2025
Inhalt
- Wann gilt ein Unternehmen als in Schwierigkeiten?
- Laufendes oder bevorstehendes Insolvenzverfahren
- Kapitalgesellschaften mit zur Hälfte verbrauchtem Stammkapital
- Personengesellschaften mit zur Hälfte verbrauchtem Eigenkapital
- Unternehmen mit Rettungsbeihilfen und Umstrukturierung
- Hoher Verschuldungsgrad bei großen Unternehmen
- Kann ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ die Forschungszulage beantragen?
- Gibt es Ausnahmen für „Unternehmen in Schwierigkeiten“?
- Jährliche Betrachtung und Bewertung
- Offizieller Status „Unternehmen in Schwierigkeiten”
- Sonderregelung für Startups bzw. KMU
- Coronabedingte Sonderregelungen
- Können Unternehmen mit negativem Eigenkapital die Forschungszulage beantragen?
- Praxistipp: Was „Unternehmen in Schwierigkeiten“ tun können
- Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?
- Wie Coup „Unternehmen in Schwierigkeiten“ helfen kann
tl;dr
- Ein „Unternehmen in Schwierigkeiten” liegt vor, wenn es z.B. insolvent ist, stark verschuldet bzw. mehr als die Hälfte seines Eigenkapitals verloren hat. Diese Einstufung basiert auf klaren Kriterien des EU-Beihilferechts, nicht nur auf dem deutschen Insolvenzrecht, und wirkt sich direkt auf die Förderfähigkeit aus.
- Der maßgebliche Zeitpunkt für die Prüfung der Kriterien von „Unternehmen in Schwierigkeiten” ist das Ende des Wirtschaftsjahres für das eine Forschungszulage beantragt werden soll, nicht der Zeitpunkt des Antrags.
- Es gibt Ausnahmen: Startups (KMU) werden in den ersten drei Jahren nach Gründung geschont und können die Zulage oft trotz negativen Eigenkapitals erhalten. Auch temporäre Krisen können eine Ausnahme begründen, wenn der Status als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ zum maßgeblichen Stichtag nicht dauerhaft vorlag oder durch Sonderregelungen (z. B. pandemiebedingt für Altjahre) abgemildert wurde.
- Coup unterstützt dich mit Beratung und Software dabei, bis zu 35 % deiner F&E-Kosten zurückzuholen – auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Wir kennen Wege, wie du auch als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ von der Forschungszulage profitieren kannst, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So sicherst du deine Innovationsfähigkeit und schöpfst Förderpotenziale optimal aus.
Wann gilt ein Unternehmen als in Schwierigkeiten?
Ob dein Unternehmen als „in Schwierigkeiten“ gilt, ist keine bloße Einschätzung – es gibt klare Kriterien. Diese Definition ist wichtig, da sie Einfluss darauf hat, ob du bestimmte Fördermittel, wie die Forschungszulage, in Anspruch nehmen kannst.
Die Grundlage für diese Einstufung ist Artikel 2 Nr. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Wenn eines der folgenden Merkmale auf dein Unternehmen zutrifft, ist es als „in Schwierigkeiten” einzustufen:
- Laufendes oder bevorstehendes Insolvenzverfahren
- Kapitalgesellschaften mit zur Hälfte verbrauchtem Stammkapital
- Personengesellschaften mit zur Hälfte verbrauchtem Eigenkapital
- Unternehmen mit Rettungsbeihilfen
- Hoher Verschuldungsgrad bei Großunternehmen (nicht KMU)
Laufendes oder bevorstehendes Insolvenzverfahren
Befindet sich dein Unternehmen in einem Insolvenzverfahren – oder liegen die Voraussetzungen dafür vor – gilt es offiziell als in Schwierigkeiten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob du selbst den Antrag gestellt hast oder Gläubiger aktiv geworden sind. Auch wenn eine Zahlungsunfähigkeit droht und bereits entsprechende rechtliche Schritte vorbereitet werden, fällt dein Unternehmen unter diese Einstufung.
Kapitalgesellschaften mit zur Hälfte verbrauchtem Stammkapital
Führst du eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder AG, dann ist dein Unternehmen als in Schwierigkeiten einzustufen, wenn mehr als 50 % des gezeichneten Stammkapitals durch Verluste aufgebraucht wurden. Dies ist in der Praxis das häufigste und daher wichtigste Merkmal, warum ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ ist.
Vereinfacht gesagt: Wenn dein Unternehmen dauerhaft Verluste schreibt und das Eigenkapital deutlich gesunken ist, liegt ein Warnsignal vor. Kritisch wird es, wenn das Eigenkapital weniger als 50 % des Stammkapitals beträgt – ein klares Merkmal wirtschaftlicher Schwierigkeiten laut EU-Definition.
Ein Blick in die (Steuer-)Bilanz hilft: Taucht dort ein „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auf, besteht in der Regel keine Förderchance mehr. Umso wichtiger ist es, frühzeitig gegenzusteuern – etwa durch buchhalterische Übertragung von Verlusten ins folgende Jahr, Kapitalerhöhungen oder Umwandlung von Darlehen in Eigenkapital. Es gilt die Verluste zu minimieren oder sogar Gewinne zu erzielen und gleichzeitig das Eigenkapital oder die Kapitalrücklage zu erhöhen.
Personengesellschaften mit zur Hälfte verbrauchtem Eigenkapital
Auch Personengesellschaften wie eine OHG oder KG können als in Schwierigkeiten gelten – nämlich ebenfalls, wenn mehr als die Hälfte des Eigenkapitals verloren gegangen ist.
Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften ist das Eigenkapital hier oft flexibler gestaltet, aber auch anfälliger für Schwankungen. Verluste, die nicht durch Rücklagen oder laufende Gewinne gedeckt werden können, zeigen, dass dein Unternehmen finanziell instabil ist. Solche Fälle sind ein klarer Hinweis auf wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Unternehmen mit Rettungsbeihilfen und Umstrukturierung
Hat dein Unternehmen in der Vergangenheit staatliche Rettungsbeihilfen erhalten, kann auch das ein Hinweis auf wirtschaftliche Schwierigkeiten sein – besonders dann, wenn die Rückzahlung noch nicht abgeschlossen ist oder ein Restrukturierungsplan aussteht.
Rettungsbeihilfen dienen dazu, akute Krisen zu überbrücken. Sie sind ein starkes Indiz dafür, dass dein Unternehmen nicht aus eigener Kraft überlebensfähig ist. Solange solche Hilfen noch laufen, gilt dein Betrieb häufig als förderrechtlich eingeschränkt.
Hoher Verschuldungsgrad bei großen Unternehmen
Ein überdurchschnittlich hoher Verschuldungsgrad kann bei großen Unternehmen, die nicht als KMU gelten – also mehr als 250 Mitarbeiter haben oder die KMU-Schwellen bei Umsatz bzw. Bilanzsumme überschreiten – zur Einstufung als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ führen. Voraussetzung ist, dass der buchwertbasierte Verschuldungsgrad in den vergangenen beiden Jahren über 7,5 lag und das Zinsdeckungsverhältnis unter 1,0.
Kann ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ die Forschungszulage beantragen?
Ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ kann grundsätzlich die Bescheinigung einer Forschungszulage beantragen; jedoch besteht kein Anspruch auf die Zulage, wenn das Unternehmen zum Ende des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind, als „Unternehmen in Schwierigkeiten” gemäß Artikel 2 Nummer 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gilt.
Diese Einstufung erfolgt nach EU-Beihilferecht und nicht ausschließlich nach deutschem Insolvenzrecht. Das bedeutet: Das deutsche Insolvenzrecht kann ein Kriterium sein, wenn ein Unternehmen formell insolvent ist. Es ist aber nicht das alleinige Kriterium. Es ist daher wichtig, vor der Antragstellung zu prüfen, ob Ihr Unternehmen nach EU-Definition als „in Schwierigkeiten” gilt. Nur wirtschaftlich stabile Unternehmen haben einen Anspruch auf die Forschungszulage.
Dennoch kann es sinnvoll sein, Leistungen von spezialisierten Fördermittelberatungen wie Coup in Anspruch zu nehmen, um dich zu deiner individuellen Situation beraten zu lassen. Denn obwohl viele Steuerberatungen mit der Bezeichnung „Unternehmen in Schwierigkeiten” vertraut sind, sind es viele eben auch nicht – da es sich nicht um einen steuerrechtlichen, sondern einen beihilferechtlichen Begriff handelt.
Gibt es Ausnahmen für „Unternehmen in Schwierigkeiten“?
Grundsätzlich sind „Unternehmen in Schwierigkeiten“ von der Forschungszulage ausgeschlossen. Doch es gibt Ausnahmen, die eine Förderung trotz kritischer wirtschaftlicher Lage ermöglichen können.
Ob dein Unternehmen förderfähig ist, hängt unter anderem vom Zeitpunkt der Bewertung, vom offiziellen Status und von Sonderregelungen ab.
Jährliche Betrachtung und Bewertung
Ob dein Unternehmen als „in Schwierigkeiten“ gilt, wird nicht zum Zeitpunkt der Antragstellung geprüft, sondern rückwirkend – bezogen auf das Ende des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen angefallen sind. Wenn dein Unternehmen also z.B. 2023 geforscht hat, zählt der wirtschaftliche Status zum 31.12.2023 – unabhängig davon, wann du den Antrag stellst oder wie sich die Lage später entwickelt.
Entscheidend ist also nicht die aktuelle Situation, sondern der formelle Status zum jeweiligen Stichtag nach EU-Beihilferecht. Es lohnt sich daher, frühzeitig zu prüfen, ob du in dem betreffenden Jahr als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gegolten hast – und ggf. rechtzeitig gegenzusteuern, z.B. durch Kapitalmaßnahmen. Fördermittelberatungen wie Coup können dich dabei gezielt unterstützen.
Offizieller Status „Unternehmen in Schwierigkeiten”
Nicht jede wirtschaftliche Schieflage führt automatisch dazu, dass dein Unternehmen formal als „in Schwierigkeiten“ gilt. Dieser Status muss anhand klarer Kriterien festgestellt werden – etwa durch einen stark geminderten Eigenkapitalanteil oder laufende Insolvenzverfahren.
Wenn keine dieser Voraussetzungen erfüllt sind, besteht auch kein formeller Ausschlussgrund. Heißt konkret: Du musst nicht selbst einschätzen, ob dein Unternehmen Probleme hat – maßgeblich ist, ob die offizielle Definition erfüllt ist. Eine genaue Prüfung lohnt sich also.
Sonderregelung für Startups bzw. KMU
Für junge Unternehmen gibt es eine wichtige Erleichterung: KMU gelten in den ersten drei Jahren nach Gründung nicht automatisch als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ – selbst wenn das Eigenkapital vorübergehend aufgebraucht oder negativ ist. Hintergrund ist, dass junge Unternehmen oft hohe Anfangsinvestitionen tätigen, bevor Gewinne erzielt werden.
Solange du also in den ersten drei Jahren nach Eintragung deiner Firma bist und keine Insolvenz droht, kannst du trotz negativer Zahlen eine Forschungszulage beantragen. Eine gute Nachricht für innovative Gründerteams mit ehrgeizigen Projekten, die in der Seed-Phase hohe F&E-Ausgaben bei noch geringen Umsätzen haben.
Gut zu wissen: Seit Januar 2026 gelten zudem angepasste Schwellenwerte für die Einstufung als KMU, was mehr Unternehmen den Zugang zum erhöhten 35 % Fördersatz ermöglicht.
Coronabedingte Sonderregelungen
Infolge der Corona-Pandemie wurden zeitweise Sonderregelungen eingeführt, die es auch „Unternehmen in Schwierigkeiten“ ermöglichten, Fördermittel wie die Forschungszulage zu beantragen. Diese Regelungen sind vor allem für rückwirkende Anträge (z. B. für das Jahr 2021) relevant. Wenn dein Unternehmen Ende 2019 wirtschaftlich gesund war, aber im Zeitraum bis Ende 2021 die UiS-Kriterien erfüllte, kann unter bestimmten Umständen dennoch eine Förderung möglich sein. Für aktuelle Projekte ab 2024 spielen diese Sonderregeln jedoch keine Rolle mehr – hier gelten wieder die strengen Standard-Kriterien der AGVO.
Dennoch kann es in Ausnahmefällen hilfreich sein, pandemiebedingte Auswirkungen im Antrag nachvollziehbar zu machen – etwa zur Erklärung temporärer Verluste. Ob frühere Corona-Hilfen Einfluss auf deine Förderfähigkeit haben, solltest du im Zweifel mit einem Steuerberater oder Fördermittelexperten klären.
Können Unternehmen mit negativem Eigenkapital die Forschungszulage beantragen?
Ein negatives Eigenkapital führt nicht zwangsläufig zum Ausschluss von der Forschungszulage. Entscheidend ist, ob dein Unternehmen gemäß EU-Definition als „in Schwierigkeiten“ gilt.
Praxistipp: Was „Unternehmen in Schwierigkeiten“ tun können
Wenn dein Unternehmen als „in Schwierigkeiten“ gilt, ist noch nicht alles verloren. Mit den richtigen Schritten kannst du deine Förderfähigkeit wiederherstellen oder alternative Finanzierungswege nutzen.
Hier sind konkrete Tipps:
- Finanzlage prüfen und stabilisieren: Überprüfe Bilanzkennzahlen und leite Maßnahmen zur Kapitalstärkung ein – z.B. durch Gesellschaftereinlagen oder stille Reserven.
- Offiziellen Status klären: Lass professionell prüfen, ob dein Unternehmen wirklich als „in Schwierigkeiten“ gilt – oft ergibt sich daraus Spielraum. Coup hat Erfahrung aus mehr als 500 Anträgen auf Forschungszulage. Wir können einfach und schnell herausfinden, was für dein Unternehmen machbar ist.
- Antragszeitpunkt strategisch wählen: Stelle den Antrag auf Forschungszulage erst, wenn du die wirtschaftliche Lage nachweislich verbessert hast.
- Alternative Förderprogramme prüfen: Auch ohne Forschungszulage gibt es weitere Programme, die nicht an die EU-Definition „in Schwierigkeiten“ gebunden sind.
Beachte zudem, dass die Prüfung des Status „Unternehmen in Schwierigkeiten“ für jedes Wirtschaftsjahr individuell erfolgt, in dem förderfähige Kosten geltend gemacht werden.
Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?
Die Forschungszulage kann rückwirkend beantragt werden – theoretisch für alle F&E-Projekte, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2020 Kosten verursacht haben. Rückwirkende Anträge lohnen sich besonders, wenn du bereits Forschung betrieben, aber noch keine Förderung beantragt hast.
Der Antrag läuft zweistufig: Zuerst brauchst du die Bescheinigung über die Förderfähigkeit deines Projekts, danach stellst du den Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt.
Aber Achtung: Die Festsetzungsfrist beträgt in der Regel vier Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem du deine Steuererklärung abgegeben hast. In der Praxis bedeutet das im Jahr 2026: Da die Frist für das Jahr 2021 für viele bereits am 31.12.2025 abgelaufen ist, solltest du bei rückwirkenden Anträgen für 2022 keine Zeit mehr verlieren. Beantrage die Bescheinigung bei der BSFZ deshalb so früh wie möglich, um deine Ansprüche zu sichern.
Wie Coup „Unternehmen in Schwierigkeiten“ helfen kann
Unser Ansatz ermöglicht es, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und den Prozess transparent zu gestalten. Selbst in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann Coup dir helfen, finanzielle Spielräume für Innovationen zu schaffen.
Wenn dein Unternehmen finanzielle Herausforderungen meistert, kann Coup dir dabei helfen, durch die Forschungszulage bis zu 35 % deiner F&E-Kosten zurückzuerhalten. Mit einer Kombination aus effizienter Software und individueller Beratung unterstützen sie dich bei der Antragstellung und maximieren deine Förderchancen.