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FAQ Forschungszulage

Die 10 wichtigsten Fragen rund um die Forschungszulage.

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Gunnar Hassel

14.10.2022

tl;dr

  • Was ist die Forschungszulage?
  • Wie profitieren Unternehmen von der Forschungszulage?
  • Was ist das Ziel der Forschungszulage?
  • An welche Unternehmen richtet sich die Forschungszulage?
  • Welche Kriterien müssen für die Forschungszulage erfüllt werden?
  • Kann die Forschungszulage mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?
  • Werden nur eigenbetriebliche Forschungsprojekte gefördert?
  • Wie beantragt man die Forschungszulage?
  • Welche Dokumentationspflicht besteht für Unternehmen?
  • Warum nutzen so wenig Unternehmen die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist ein attraktives steuerliches Förderprogramm für innovative Unternehmen. Eigentlich müsste diese staatliche Förderung also heißbegehrt sein. Doch laut einer aktuellen Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags nutzen viel weniger Unternehmen die Forschungszulage, als es könnten.

Vor allem KMU üben sich in Zurückhaltung. Das ist ein Jammer, denn die Fördermittel sollen insbesondere kleinere und mittlere Betriebe unterstützen und ihnen neue Möglichkeiten eröffnen. Einer der Hauptgründe dafür, dass die Forschungszulage zu selten beantragt wird: Knapp die Hälfte der Unternehmen kennt sie gar nicht!

Das wollen wir von Coup ändern! Deshalb beantworten wir in dieser FAQ die 10 wichtigsten Fragen rund um die Forschungszulage.

1. Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist ein staatliches Förderprogramm für innovative Unternehmen. International feiert sie unter dem Namen Research & Development Tax Credit oder R&D Tax Credit bereits seit Jahrzehnten Erfolge. In Deutschland ging sie erst vor zwei Jahren an den Start. In allen anderen OECD-Ländern ist sie schon lange das populärste Fördermittel für Forschung und Entwicklung – ein Umstand, der zeigt, wie viel Potenzial in ihr steckt.

2. Wie profitieren Unternehmen von der Forschungszulage?

Unternehmen profitieren durch die Förderung der Personalkosten, die im Rahmen ihrer Forschungsprojekte entstehen. 25 Prozent der Personalaufwendungen werden vom Staat gesponsert, zeitlich unbegrenzt und bis zu einer Höhe von einer Millionen Euro pro Jahr. Das ist kein Pappenstil. Abgewickelt wird die Förderung über die Steuer: Der entsprechende Betrag wird über die Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer vom Finanzamt zurückerstattet.

3. Was ist das Ziel der Forschungszulage?

Gerade kleinen und mittleren Unternehmen mangelt es nicht an neuartigen Ideen. Was fehlt, sind die liquiden Mittel, um sie zu entwickeln und die entsprechenden Forschungsprojekte durchzuführen. Außerdem scheuen Betriebe oft das wirtschaftliche Risiko, das mit FuE-Vorhaben einhergeht. Genau hier setzt die Forschungszulage an. Durch die Fördermittel macht es der Staat Unternehmen leichter, in Forschung zu investieren. Denn Innovation kurbelt die Wirtschaft an und bringt uns als Gesellschaft weiter.

4. An welche Unternehmen richtet sich die Forschungszulage?

Bei dieser Frage gibt es ein fundamentales Missverständnis: Der Begriff Forschungszulage klingt wissenschaftlich, das Förderprogramm richtet sich aber keineswegs nur an hochspezialisierte Technologie- oder Forschungsunternehmen! Ganz im Gegenteil können Betriebe aus fast allen Branchen sich die Fördergelder sichern, um neue Lösungen und kreative Konzepte in ihrem Geschäftsfeld zu entwickeln. Ausschlaggebend sind allein die fünf Förderkriterien für die Forschungszulage.

5. Welche Kriterien müssen für die Forschungszulage erfüllt werden?

Die Kriterien, die Unternehmen für die Forschungszulage erfüllen müssen, sind klar definiert.

  1. Neuartig: Das Forschungsprojekt muss darauf ausgerichtet sein, neuartige Erkenntnisse zu erzielen – nicht nur für das Unternehmen, sondern für die ganze Branche.
  2. Schöpferisch: Um zu verhindern, dass Fördergelder in die normale Weiterentwicklung von Produkten gesteckt werden, braucht das Projekt einen kreativen Anspruch. Es muss um eine schöpferische Leistung gehen, die den allgemeinen Wissensstand übertreffen soll.
  3. Ungewiss: Mit seinem Forschungsvorhaben muss das Unternehmen ein Risiko eingehen. Der Erfolg, aber auch die dafür erforderlichen Investitionen müssen zum Zeitpunkt der Antragsstellung ungewiss sein.
  4. Systematisch: Damit das Forschungsprojekt klar nachvollziehbar ist, muss es systematisch durchgeführt werden. Dazu gehört eine professionelle Projektplanung mit Meilensteinen.
  5. Übertragbar: Die Ergebnisse der Forschungsprojekte sollen im besten Fall auch für andere nutzbar sein und weitere Innovationen anstoßen. Deshalb müssen sie so dokumentiert werden, dass sie reproduzierbar sind.

6. Kann die Forschungszulage mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?

Ja, die Forschungszulage kann problemlos mit anderen Fördermitteln kombiniert werden. Auch wenn das Unternehmen Corona-Hilfen oder Kurzarbeitergeld bezogen hat, ist eine Inanspruchnahme der Forschungszulage weiterhin möglich. Die einzige Auflage: Die entsprechenden Fördergelder dürfen nicht in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage einfließen, um eine Doppelförderung zu vermeiden (sogenanntes Kumulierungsverbot).

7. Werden nur eigenbetriebliche Forschungsprojekte gefördert?

Nein! Die wenigsten kleinen und mittelständischen Unternehmen haben eine eigene Forschungsabteilung – und das wäre auch betriebswirtschaftlich oft gar nicht sinnvoll. Deshalb fördert die Forschungszulage nicht nur die eigenbetriebliche Forschung. Auch die Auslagerung des Projektes an eine externe Forschungseinrichtung ist möglich. Dabei übernimmt der Staat pauschal 15 Prozent der anfallenden Personal- und Sachkosten bis zu einer Million Euro pro Jahr.

8. Wie beantragt man die Forschungszulage?

Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in zwei Schritten:

  1. Grundlagenbescheid: Das Unternehmen muss die Bescheinigung über die Förderfähigkeit des FuE-Vorhabens bei der Bescheinigungsstelle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (kurz: BSFZ) beantragen. Dieser Teil ist für Unternehmen oft der aufwändigere, da hier umfangreiche Angaben und Nachweisunterlagen eingereicht werden müssen. Das Gute: Der Antrag ist kostenfrei und es gibt keine Begrenzung der gestellten Anträge.
  2. Antrag beim Finanzamt: Die Bescheinigung wird von der Bescheinigungsstelle automatisch an das zuständige Finanzamt übermittelt. Dort stellt das Unternehmen den Antrag auf die Forschungszulage über das ELSTER-Portal. Die Beantragung erfolgt nicht auf das Projekt, sondern auf das jeweilige Wirtschaftsjahr bezogen – also jedes Projektjahr aufs Neue. Hierbei fragt das Finanzamt oft die Dokumentationen der entstandenen Kosten und des Projektfortschritts nach. Das Fördergeld wird bei der nächsten Fälligkeit der Steuer angerechnet.

9. Welche Dokumentationspflicht besteht für geförderte Unternehmen?

Um die Personalkosten für das FuE-Vorhaben nachzuweisen, müssen Unternehmen den Arbeitsaufwand dokumentieren. Dafür erhalten sie beim Bundesfinanzministerium Musterstundenzettel, mit denen die Arbeitszeiten für die Forschungsprojekte festgehalten werden können. Die Nutzung ist jedoch freiwillig – oft ist es für Unternehmen praktischer, ihr vorhandenes ERP-System zur Dokumentation zu verwenden. Bei der Dokumentation darf nur der Arbeitsaufwand einfließen, der tatsächlich für das geförderte Forschungsprojekt investiert wird. Eventuelle Routinetätigkeiten, selbst wenn sie von denselben Mitarbeitern erledigt werden, müssen klar davon getrennt werden.

10. Warum nutzen so wenig Unternehmen die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist ein hochinteressantes Fördermittel für Unternehmen und international in vielen Ländern seit Jahren etabliert. In Deutschland hat sie jedoch Startschwierigkeiten. Woran liegt das? Zum einen steckt die Forschungszulage bei uns noch in den Kinderschuhen: Sie wurde erst im Jahr 2020 gestartet und ist zu vielen Unternehmen noch nicht vorgedrungen.

Der zweite Kritikpunkt an der Forschungszulage ist der Aufwand des Antragsverfahrens. Jedes zweite Unternehmen, das die Forschungszulage beantragt hat, beurteilte es als bürokratisch. Gerade kleineren Betrieben fehlt oft die Manpower, um sich im laufenden Geschäft auch noch um die Anforderungen der Bescheinigungsstelle zu kümmern. Hier besteht von Seiten des Staates die Notwendigkeit der Nachbesserung, um die Forschungszulage für kleine Unternehmen niedrigschwelliger zu gestalten.

Doch so lange musst du nicht warten, denn schon heute gibt es eine einfache Lösung: Wir von Coup haben uns darauf spezialisiert, Unternehmen auf ihrem Weg zu den passenden Fördermitteln zu unterstützen. Unsere Experten ermitteln schnell, wie deine Aussichten auf die Forschungszulage sind, und übernehmen danach den Papierkram für dich. So kannst du dich auf dein Tagesgeschäft konzentrieren und maximierst gleichzeitig deine Chance, Fördergelder für dein Unternehmen einzustreichen.

Informiere dich am besten noch heute auf Coup!

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